Du bist Podologe / Podologin oder Fußpfleger / Fußpflegerin m/w/d und auf der Suche nach neuen Herausforderungen?
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Praxis für Podologie Peiting- medizinische Fußpflege
Aktuelles
Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage kann ich im Moment keine weiteren Kunden mehr aufnhemen, da ich zwei kleine Kinder habe und daher nur 1-2 Tage die Woche arbeite.
In dringenden Fällen, wie Schmerzen bei eingewachsenen Nägeln hinterlassen Sie mir gerne ein Nachricht mit Name, Telefonnummer, Adresse und Anliegen per E-Mail oder Telefon.
Ich bitte Sie deshalb um ihr Verständnis.
Praxis für Podologie Peiting- medizinische Fußpflege
Erholung und Schutz für die Füße
Ihr Alltag ist stressig und Sie sind viel auf den Beinen? Dann sollten Sie Ihren Füßen etwas Gutes tun und sie regelmäßig pflegen und schützen.
Im Laufe des Lebens tragen uns die Füße etwa viermal um die Erde
Für müde Füße ist jeder Weg zu lang
(Georg Büchner)
Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen.
(Johann Wolfgang von Goethe)
Praxis für Podologie Peiting- medizinische Fußpflege
Was ist der Unterschied zwischen Podologie, medizinischer- und kosmetischer Fußpflege?
Podologie ist die nicht-ärztliche Heilkunde am Fuß.
Der Podologe erkennt Fußprobleme und führt fußpflegerische Maßnahmen durch. Mittels der richtigen Diagnostik, therapeutischer und rehabilitativer Behandlung wird die Vitalität eines gesunden Fußes erhalten, der Bedrohung durch Schädigung vorgebeugt- bzw. bereits erlittene beseitigt. Die häufigsten Fußprobleme wie Hühneraugen, Hornhaut, Nagelpilz, Schwielen und eingewachsene Zehennägel lassen sich durch regelmäßige Fußpflege erfolgreich behandeln.
Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker werden gezielt behandelt und betreut. Dies geschieht fachgerecht in enger Zusammenarbeit mit Diabetologen, Dermatologen, Rheumatologen und Orthopäden.
Patienten mit Diabetes Mellitus sind gehalten auf ihre Fußgesundheit zu achten, weil Sie häufig an Nagelpilz, Druckstellen und Schwielen leiden, was bei einem DFS (Diabetisches Fußsyndrom) schlimme Folgen haben kann.
Podologen führen aber auch sehr spezielle Behandlungsmethoden wie z.B. die Behandlung mittels einer Nagelkorrekturspange (Orthonyxiespange), das Maßanfertigen von Orthosen (Individuell auf den Patienten abgestimmte, wohltuende Druckentlastung) und die Nagelprothetik (Künstlicher Nagelersatz) durch
Medizinische Fußpflege bedeutet Krankenbehandlung im Sinne von Heilkundeausübung und ist Ärzten, Heilpraktikern und Podologen vorbehalten. Sie ist als heilberufliche Tätigkeit gesetzlich geregelt und wird auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung durchgeführt.
Hinweis: Wer die Berufsbezeichnung „Podologe/in“ oder „Medizinische/r Fußpfleger/in“ führen will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis, siehe weiter unten im Text. Diese Berufsbezeichnungen sind nach § 1 Abs. 1 PodG geschützt. Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur für die Führung der beiden oben genannten Berufsbezeichnungen. Die Tätigkeit einer „medizinischen Fußpflege“ ist hingegen erlaubnisfrei und darf auch so beworben werden.
Hinweis: Nicht jeder der "medizinische Fußpflege" anbietet ist auch dafür ausgebildet.
Bei der Tätigkeit als „Podologe/in“ oder „Medizinischer Fußpfleger/in“ handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit.
Medizinische Fußpfleger haben gemäß § 16 Gesundheitsdienstgesetz Beginn und Beendigung ihrer selbstständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Tätigkeitsort örtlich zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe der Anschrift anzuzeigen und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zur Führung der Berufsbezeichnung nachzuweisen. Anzuzeigen sind auch nachträgliche Änderungen einschließlich der Änderung des Familiennamens.
Nur Podologen erhalten eine Zulassung als Leistungserbringer gemäß § 124 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), nur sie können also mit den Krankenkassen abrechnen.
Die medizinische Fußpflege zählt zu den heilberuflichen Tätigkeiten. Seit dem 1. Januar 2002 darf sich nur diejenige oder derjenige medizinische Fußpflegerin bzw. medizinischer Fußpfleger (Podologin/Podologe) nennen, der entweder die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 PodG oder die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach § 1 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 PodG nachweisen kann. Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt allerdings nicht unmittelbar zur Ausübung der Heilkunde. In diesem Bereich darf auch die Podologin bzw. der Podologe nur aufgrund ärztlicher Verordnung „als verlängerter Arm der Ärztin oder des Arztes“ tätig werden (siehe unten). Eine Delegation entsprechender Tätigkeiten auf Personen, die keinen anerkannten Gesundheitsfachberuf erlernt haben, ist nicht möglich.
Die kosmetische Fußpflege kann grundsätzlich frei ausgeübt werden. Aus der Begründung zum Entwurf des Podologengesetzes (Bundestagsdrucksache 14/5593) geht hervor, dass Personen, die nicht über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ bzw. „medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger“ verfügen, weiterhin fußpflegerische Leistungen im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Regelungen anbieten dürfen.
Konkret: Grundsätzlich ist hier unbedingt zu beachten, dass die Grenze für eine Tätigkeit ist immer dort, wo eine heilkundliche Tätigkeit beginnt.
Praxis für Podologie Peiting- medizinische Fußpflege
Meine Leistungen
Ich liebe meine Arbeit, daraus mache ich kein Geheimnis. Aber was mich wirklich glücklich macht, ist, wenn ich sehe, dass meine Patienten mit meiner Arbeit zufrieden sind und ich sie somit vor Problemen schützen kann.